Garantiebedingungen


Bereitgestellt von der Clickwerk GmbH für allgemeine Informationen und Gewährleistungsansprüche der

Clickwerk GmbH, Walter-Becker-Straße 44, 21035 Hamburg


Abschnitt A: Geltungsbereich der Garantie


Teil 1. Anwendung der Garantiebedingungen

1.1 Diese Garantiebedingungen (“Garantiebedingungen”) regeln den Verkauf aller QuickBite-Produkte (wie unten definiert) von Clickwerk (“Clickwerk”) an Dritte (“Käufer”).

1.2 Die Garantiebedingungen sind ein integraler Bestandteil des Vertrags zwischen Clickwerk und dem Käufer für den Verkauf von QuickBite-Produkten (jeweils ein “Verkaufsvertrag”).

1.3 Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen eines Verkaufsvertrags und den Bedingungen dieser Garantiebedingungen gelten die Bedingungen des Verkaufsvertrags.


Teil 2. Garantieabdeckung für Direktverkäufen

2.1 Diese Garantiebedingungen gelten ausschließlich für Verkaufsverträge, die direkt mit Clickwerk abgeschlossen wurden.

2.2 Kunden, die QuickBite-Produkte von Wiederverkäufern oder Distributoren erworben haben, sollten etwaige Garantieansprüche an den entsprechenden Wiederverkäufer oder Distributor richten und nicht an Clickwerk.


Teil 3.Garantiezeitraum und -abdeckung

3.1 Clickwerk garantiert, dass das QuickBite Solar Roof Mounting System einschließlich QuickBite Montagekomponenten und Zubehör (die “Produkte”), die gemäß dem Verkaufsvertrag geliefert wurden, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

3.2 Die Garantiezeit für die QuickBite-Produkte beträgt 25 Jahre ab dem Lieferdatum durch Clickwerk oder für einen längeren Zeitraum, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

3.3 QuickBite-Produkte sind garantiert, den funktionalen und technischen Spezifikationen gemäß der von Clickwerk bereitgestellten Produktunterlagen zu entsprechen.


Abschnitt B: Garantieverfahren


Teil 4. Meldung eines Defekts

4.1 Der Käufer informiert Clickwerk unverzüglich schriftlich über einen Mangel am QuickBite-Produkt, der nicht den in diesen Garantiebedingungen festgelegten Garantieanforderungen entspricht (“Defekt” oder “defektes Produkt”) und fügt alle relevanten Informationen und Unterlagen bei.

4.2 Der Bericht sollte gegebenenfalls Fotografien oder Videoaufnahmen des vermeintlichen Defekts enthalten.


Teil 5. Zusammenarbeit und Bewertung

5.1 Der Käufer wird Clickwerk zusätzliche Informationen und Zusammenarbeit zur Verfügung stellen, die für die Bewertung des Garantieanspruchs angemessen erforderlich sind.

5.2 Clickwerk kann verlangen, dass der Käufer die angeblich defekten QuickBite-Produkte auf Kosten von Clickwerk oder eines benannten Dritten zur Bewertung an Clickwerk sendet.

5.3 Clickwerk oder der benannte Dritte prüft den Garantieanspruch und benachrichtigt den Käufer schriftlich über das Ergebnis.

5.4 Wenn das QuickBite-Produkt als defekt befunden wird, wird Clickwerk entsprechend dieser Garantiebedingungen die geeignete Abhilfemaßnahme bestimmen.

5.5 Wenn das QuickBite-Produkt nicht als defekt befunden wird, trägt der Käufer die Kosten für die Rücksendung des Produkts und erstattet Clickwerk die Kosten für die Sachverständigenbewertung.


Abschnitt C: Garantieansprüche


Teil 6. Verfügbare Abhilfemaßnahmen

6.1 Nach Bestätigung eines defekten QuickBite-Produkts kann Clickwerk nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten:

6.1.1 das defekte QuickBite-Produkt reparieren.

6.1.2 das defekte QuickBite-Produkt gegen ein neues, ähnliches Produkt austauschen.

6.1.3 dem Käufer den für das defekte QuickBite-Produkt gezahlten Betrag abzüglich eines anteiligen Betrags erstatten, der den Zeitraum der Nutzung ohne Mängel widerspiegelt.

6.2 Clickwerk und der Käufer können sich schriftlich auf andere gegenseitig akzeptable Abhilfemaßnahmen einigen.


Teil 7. Zusammenarbeit bei Abhilfemaßnahmen

7.1 Der Käufer wird mit Clickwerk zusammenarbeiten und den erforderlichen Zugang und die erforderlichen Einrichtungen für die Durchführung von Garantiemaßnahmen zur Mängelbeseitigung zur Verfügung stellen.


Teil 8. Garantiezeitraum für reparierte oder ausgetauschte Produkte

8.1 Wenn das QuickBite-Produkt im Rahmen der Garantie repariert oder ausgetauscht wird, setzt sich der ursprüngliche Garantiezeitraum ab dem Lieferdatum fort.

 

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