Allgemeine Geschäftsbedingungen


Bereitgestellt von Clickwerk GmbH für den Verkauf und die Lieferung von Produkten des Unternehmens Clickwerk GmbH, Walter-Becker-Straße 44, 21035 Hamburg


Teil 1. Allgemeine Bedingungen

1.1 Geltungsbereich und Zustimmung zur Einhaltung:

a. Diese schriftlichen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Angebote, Käufe, Verträge, Verpflichtungen und sonstigen Interaktionen zwischen der Clickwerk GmbH (im Folgenden als “das Unternehmen” bezeichnet) und der anderen Vertragspartei (im Folgenden als “der Kunde” bezeichnet).

b. Sowohl das Unternehmen als auch der Kunde erklären sich ausdrücklich und ohne Vorbehalt damit einverstanden, diese AGB zu akzeptieren und einzuhalten. Jegliche Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

c. Diese AGB gelten uneingeschränkt und bindend für alle Geschäfte und Interaktionen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, und zwar unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder auf andere Weise erfolgen.

1.2 Geltungsbereich der AGB:

a. Diese AGB sind umfassend und finden Anwendung auf sämtliche Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.

1.3 Vorherrschaft der AGB:

a. Diese AGB haben Vorrang über sämtlichen anderen Bedingungen und Konditionen, die während der Verhandlungen, des Kaufs und der Lieferung des Produkts auftreten könnten. Jegliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.

b. Ausnahmen von dieser Regel können ausschließlich durch schriftliche Anhänge oder Zusatzvereinbarungen getroffen werden, die von beiden Parteien, dem Unternehmen und dem Kunden, schriftlich vereinbart werden müssen.

1.4 Freiwillige Einhaltung:

a. Das Unterlassen oder die Verzögerung seitens des Unternehmens bei der Durchsetzung dieser AGB oder einzelner Bestimmungen davon bedeutet nicht, dass das Unternehmen auf seine Rechte aus diesen AGB verzichtet oder den Kunden von seiner Verpflichtung zur Einhaltung dieser AGB befreit.

b. Die Nichtdurchsetzung dieser AGB in einem bestimmten Fall oder zu einem bestimmten Zeitpunkt durch das Unternehmen stellt keine nachträgliche Zustimmung oder einen Verzicht auf die Durchsetzung dieser AGB dar.

1.5 Änderungen der AGB:

a. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Text dieser AGB nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu aktualisieren, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Geschäftsprozesse erforderlich ist.

b. Solche Änderungen oder Aktualisierungen werden dem Kunden nicht im Voraus mitgeteilt. Es obliegt dem Kunden, regelmäßig die aktuellen AGB auf der Website des Unternehmens zu überprüfen, um sich über etwaige Änderungen auf dem Laufenden zu halten.


Teil 2. Absicht zur Bestellung

a. Der Kunde kann seine Absicht, das Produkt zu erwerben, schriftlich gegenüber dem Unternehmen erklären oder diesen Schritt während des Bestellvorgangs auf der Website des Unternehmens (www.clickwerk.eu) durchführen.

b. Diese Absichtserklärung des Kunden stellt noch keine verbindliche Bestellung dar und führt nicht automatisch zu einem Vertragsschluss.

c. Wenn der Kunde den Bestellprozess auf der Website des Unternehmens abschließt, indem er alle erforderlichen Schritte abschließt und auf “Bestellung abschließen” klickt, verpflichtet sich der Kunde zur verbindlichen Bestellung und zur Zahlung gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen.

d. Nach Abschluss des Bestellprozesses auf der Website des Unternehmens erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Bestellung und Informationen zur Zahlung.


Teil 3. Preispolitik

3.1 Festlegung der Preise:

a. Alle Preise für Produkte von Clickwerk werden standardmäßig in EUR (Euro) festgelegt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich in einem Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden eine andere Währung vereinbart wurde.

b. Die in einem Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbarten Preise sind verbindlich und gelten für den darin festgelegten Zeitraum.

3.2 Steuern und Abgaben:

a. Die von Clickwerk angegebenen Preise enthalten die geltende Mehrwertsteuer und andere anwendbare Steuern, es sei denn, im Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden ist ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

b. Falls zusätzliche Steuern oder Abgaben anfallen, die nicht im Vertrag ausdrücklich erwähnt wurden, trägt der Kunde die Verantwortung für deren Zahlung.

3.3 Preisänderungen:

a. Die Preise für Clickwerk-Produkte gelten am Tag des Vertragsabschlusses zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.

b. Clickwerk behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn es Änderungen am Vertrag gibt, wie z.B. Änderungen des Produktvolumens oder bei unvorhergesehenen Umständen, die den Preis beeinflussen.

c. Preisänderungen können auch aufgrund von Schwankungen bei den Kosten für Rohstoffe, Arbeitskosten und der aktuellen Steuersätze auftreten.


Teil 4. Geistiges Eigentum der Clickwerk GmbH

4.1 Geistiges Eigentum:

a. Alle geistigen Eigentumsrechte an Produkten, Entwürfen, Modellen und Konstruktionsdesigns von Clickwerk GmbH bleiben uneingeschränkt Eigentum von Clickwerk GmbH, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich in einem Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden anders vereinbart und angegeben.

b. Der Kunde erhält lediglich das Recht zur Nutzung der Produkte von Clickwerk GmbH gemäß den Bedingungen des Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.

4.2 Verbot der Nutzung für eigene Produkte:

a. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen über das Produkt und das geistige Eigentum von Clickwerk GmbH nur für den vereinbarten Verwendungszweck und gemäß den Vertragsbedingungen zu nutzen.

b. Es ist strengstens untersagt, dass der Kunde Informationen über das Produkt für die Entwicklung eigener Produkte verwendet, da dies gegen die geistigen Eigentumsrechte von Clickwerk GmbH verstößt.

4.3 Verbot der Weitergabe an Dritte:

a. Der Kunde darf Informationen über die Produkte von Clickwerk GmbH nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, er hat zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Clickwerk GmbH erhalten.

b. Die Weitergabe von Informationen an Dritte ohne Zustimmung stellt einen Verstoß gegen die geistigen Eigentumsrechte dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

4.4 Nach der Lieferung:

a. Nach der Lieferung eines Clickwerk-Produkts behält Clickwerk GmbH alle geistigen Eigentumsrechte an dem Produkt.

b. Der Kunde ist ausdrücklich verpflichtet, keine Änderungen an der Konstruktion des Produkts vorzunehmen, keine anderen Marken darauf anzubringen und das Produkt nicht in anderer Weise zu verwenden, als es in der Produktanleitung angegeben ist.


Teil 5. Verantwortlichkeiten für Entwürfe, Berechnungen und Zeichnungen von Drittanbietern

5.1 Eigentumsrechte an Entwürfen, Modellen, Mustern des Produkts, Berechnungen und Bauplänen:

a. Clickwerk GmbH behält alle Eigentumsrechte an den von ihr bereitgestellten Entwürfen, Modellen, Mustern des Produkts, Berechnungen und Bauplänen.

b. Der Kunde erhält lediglich ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht für diese Unterlagen, das auf die Zwecke des Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Kunden beschränkt ist.

c. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Unterlagen durch den Kunden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Clickwerk GmbH untersagt.

5.2 Verantwortlichkeit für von Dritten bereitgestellte Entwürfe, Modelle, Muster des Produkts, Berechnungen und Baupläne:

a. Clickwerk GmbH übernimmt keine Verantwortung für Entwürfe, Modelle, Muster des Produkts, Berechnungen und Baupläne, die von Dritten bereitgestellt werden.

b. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Überprüfung und Überwachung von Entwürfen, Berechnungen und Zeichnungen von Drittanbietern, um sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Standards und Anforderungen entsprechen.

c. Der Kunde trägt die alleinige Haftung und Verantwortung für Schäden, Verzögerungen oder Mängel, die sich aus der Verwendung von Entwürfen, Berechnungen und Zeichnungen von Drittanbietern ergeben


Teil 6. Lieferbedingungen

6.1 Unverbindliche Liefertermine:

a. Die von CLICKWERK GmbH festgelegten Liefertermine sind als unverbindliche Richtwerte zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Bei Vorkasse erfolgt die Versendung der Ware erst nach vollständigem Eingang des Kaufpreises sowie der anfallenden Transport- und Versandkosten.

6.2 Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände:

a. Wenn CLICKWERK GmbH aus Gründen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. Nichtverfügbarkeit der Ware), verbindliche Liefertermine nicht einhalten kann, erfolgt unverzüglich eine Benachrichtigung des Kunden über die Verzögerung. Gleichzeitig wird ein neuer voraussichtlicher Liefertermin mitgeteilt. Falls die Ware auch innerhalb des neuen Liefertermins nicht verfügbar ist, informiert CLICKWERK GmbH den Kunden umgehend über die Nichtverfügbarkeit und behält sich das Recht vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern die Nichtverfügbarkeit ohne eigenes Verschulden erfolgt.

6.3 Lieferung ab Lager:

a. CLICKWERK GmbH liefert die Ware ab ihrem Lager. Das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden über.

6.4 Versandoptionen:

a. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden kann die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt werden (Versendungskauf). In diesem Fall geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits bei Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine zur Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Kunden über. CLICKWERK GmbH behält sich das Recht vor, die Art der Versendung (einschließlich Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen. Bei Bedarf erfolgt der Versand mit einer angemessenen Transportversicherung.

6.5 Internationale Lieferungen:

a. Für Bestellungen über den Onlineshop von CLICKWERK GmbH erfolgt die Lieferung ausschließlich innerhalb Europas. Für Lieferungen in andere Länder sollte der Kunde direkt Kontakt mit CLICKWERK GmbH aufnehmen.

6.6 Teillieferungen:

a. CLICKWERK GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern sie im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks des Kunden nutzbar sind, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden dadurch keine erheblichen Mehrkosten entstehen (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart).

6.7 Annahmeverzug und Kosten:

a. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, behält sich CLICKWERK GmbH das Recht vor, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens, einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten), zu verlangen. Hierfür wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 70,00 für Bearbeitungskosten erhoben. Zusätzlich wird eine pauschale Entschädigung von EUR 10,00 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware, berechnet. Diese Pauschale wird auf weitere Geldansprüche angerechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.8 Änderung des Warenausgangsdatums:

a. Das Warenausgangsdatum kann auf Kundenwunsch maximal zwei Wochen ab dem Tag der ersten Verfügbarkeit verschoben werden. In dieser Zeit erfolgt die Lagerung der Artikel durch CLICKWERK GmbH. Nach Ablauf dieser Frist behält sich CLICKWERK GmbH das Recht vor, eine Stornierung gegen Gebühr durchzuführen oder einen neuen Auftrag mit dem frühesten Warenausgangsdatum zum Zeitpunkt der Erstellung und Preissetzung des neuen Auftrags zu erstellen.


Teil 7. Unvorhergesehene Umstände

7.1 Definition unvorhergesehener Umstände:

a. Als unvorhergesehene Umstände gelten Situationen oder Ereignisse, die der CLICKWERK GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden nicht bekannt waren und die die ordnungsgemäße Vertragserfüllung beeinträchtigen können.

7.2 Umfang unvorhergesehener Umstände:

a. Unvorhergesehene Umstände umfassen Ereignisse oder Situationen, die den Verlauf der Vertragserfüllung zwischen der CLICKWERK GmbH und dem Kunden wesentlich beeinflussen können. Zu den unvorhergesehenen Umständen gehören, sind jedoch nicht beschränkt auf Streiks, Unruhen, Kriege, militärische Operationen, terroristische Angriffe, Wetterkatastrophen, Naturkatastrophen, Ausfälle von Lieferunternehmen, die Insolvenz des Kunden oder andere Ereignisse, die den Kunden daran hindern, seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.

7.3 Auswirkungen unvorhergesehener Umstände:

a. Im Falle des Auftretens unvorhergesehener Umstände während der Vertragserfüllung zwischen dem Kunden und der CLICKWERK GmbH behält sich die CLICKWERK GmbH das Recht vor, die Vertragserfüllung vorübergehend zu unterbrechen oder zu verzögern, bis die Auswirkungen der unvorhergesehenen Umstände gemildert sind.

7.4 Verpflichtung zur Zahlung bei vorheriger Vertragserfüllung:

a. Sollte die CLICKWERK GmbH gemäß den Bedingungen des schriftlich abgeschlossenen Vertrags einen Teil der Bestellung vor dem Auftreten unvorhergesehener Umstände ausgeführt und geliefert haben, bleibt der Kunde verpflichtet, den Preis für die bereits ausgeführte Bestellung zu entrichten.

7.5 Kündigung aufgrund unvorhergesehener Umstände:

a. Im Falle von unvorhergesehenen Umständen, die eine Vertragspartei zwingen könnten, den Vertrag zu kündigen, ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei schriftlich über das Auftreten der unvorhergesehenen Umstände zu informieren.


Teil 8. Haftungsbedingungen

8.2 Verantwortung für Produktmängel:

a. CLICKWERK GmbH übernimmt die Haftung für Mängel an ihren Produkten, wenn der Mangel durch eine unabhängige Expertenbewertung nachgewiesen und schriftlich dokumentiert wurde.

8.3 Keine Verantwortung für Dachbedingungen:

a. CLICKWERK GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Konstruktion, Materialien oder technischen Bedingungen des Daches, auf dem das Produkt des Unternehmens installiert wird.

8.4 Änderungen am Produkt:

a. CLICKWERK GmbH haftet nicht für das Produkt, wenn der Kunde und/oder Dritte das Produkt auf irgendeine Weise verändert haben oder seine ursprüngliche Konstruktion modifiziert haben.

8.5 Verantwortung für Belastungen:

a. CLICKWERK GmbH trägt keine Verantwortung für auftretende Belastungen der Konstruktion, die auf Produkten des Unternehmens basieren, unter den folgenden Umständen:

1. Wenn die Gebäudegeometrie verändert wurde.

2. Bei dynamischen Windbelastungen, die nicht vom Kunden berücksichtigt wurden.

3. Bei Schneebelastung.

4. Problemen mit Überlastungen, die durch Dachdämmung, das Dach selbst und deren langfristige Kompatibilität untereinander und mit der Gesamtkonstruktion verursacht werden.

5. Bei thermischer Wechselwirkung zwischen PV-Systemen und Gebäuden sowie deren Auswirkungen.

8.6 Haftungsbegrenzung:

a. CLICKWERK GmbH trägt die Verantwortung bis zu den Grenzen, die durch die Versicherung des Unternehmens angegeben sind.

8.7 Haftungsbegrenzung auf den Rechnungsbetrag:

a. Die Haftung des Unternehmens ist auf den in der Rechnung angegebenen Betrag beschränkt, der sich auf das Produkt bezieht, das aufgrund der Verantwortung von CLICKWERK GmbH beschädigt wurde.


Teil 9. Zahlungsbedingungen

9.1 Zahlungsbedingungen und -sicherheit:

a. CLICKWERK GmbH liefert dem Kunden das Produkt oder die damit verbundenen Dienstleistungen nur nach vollständiger oder teilweiser Zahlung oder nach Erbringung von Zahlungssicherheitsgarantien seitens des Kunden, sofern dies im Vertrag nicht schriftlich anders vereinbart ist.

b. Die Details zur Höhe und Fälligkeit der Zahlungen werden im schriftlichen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden festgelegt.

9.2 Fälligkeit der Zahlungen:

a. Die durchschnittliche Zahlungsfrist beträgt 7 Banktage nach Unterzeichnung des Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, sofern im Vertrag keine abweichenden Regelungen schriftlich festgelegt wurden.

9.3 Akzeptierte Zahlungsmethoden:

a. Die Zahlungsmethode zur Erfüllung der im Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen angegebenen Verpflichtungen sollte im gleichen Vertrag festgelegt werden.

b. CLICKWERK GmbH akzeptiert Zahlungen per Bankkarte oder per Rechnung, sofern im Vertrag keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

c. Alle Zahlungen erfolgen in EUR, sofern im Vertrag keine anderen Währungen schriftlich vereinbart wurden.

Teil 10. Zahlungsverzug und Verzugszinsen

10.1 Bei Geschäften mit Verbrauchern:

a. Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Kunden, der als Verbraucher gemäß § 13 BGB klassifiziert wird, ist Clickwerk berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Absatz 1 BGB zu erheben. Diese Verzugszinsen betragen 8,12 Prozent pro Jahr. Dieser Zinssatz setzt sich aus dem Basiszinssatz von 3,12 Prozent gemäß § 247 BGB und einem Aufschlag von 5 Prozentpunkten zusammen.

b. Die Verzugszinsen werden ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs berechnet und sind auf den ausstehenden Betrag anzurechnen. Clickwerk behält sich das Recht vor, Verzugszinsen bereits mit der ersten Mahnung zu erheben.

c. Der Kunde bleibt verpflichtet, den Verzugszins zu entrichten, solange der ausstehende Betrag nicht vollständig beglichen ist.

10.2 Bei Geschäften zwischen Unternehmen:

a. Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Kunden, der als Unternehmen agiert, beträgt der Verzugszins 12,12 Prozent pro Jahr gemäß § 288 Absatz 2 BGB. Dieser Zinssatz setzt sich aus dem Basiszinssatz von 3,12 Prozent gemäß § 247 BGB und einem Aufschlag von 9 Prozentpunkten zusammen.

b. Die Verzugszinsen werden ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs berechnet und sind auf den ausstehenden Betrag anzurechnen. Clickwerk behält sich das Recht vor, Verzugszinsen bereits mit der ersten Mahnung zu erheben.

c. Der Kunde bleibt verpflichtet, den Verzugszins zu entrichten, solange der ausstehende Betrag nicht vollständig beglichen ist.

10.3 Erhebung von Verzugszinsen bereits in der ersten Mahnung:

a. Clickwerk behält sich das Recht vor, Verzugszinsen bereits mit der ersten Mahnung zu erheben, unabhängig davon, ob es sich um einen Verbraucher oder ein Unternehmen handelt.

b. Die Erhebung von Verzugszinsen in der ersten Mahnung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und dient dem Zweck, den finanziellen Schaden, der durch den Zahlungsverzug entsteht, angemessen abzudecken.


Teil 11. Ansprüche und Rückerstattungen

11.1 Vertragsverletzung durch den Kunden:

a. Im Falle, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß dem zwischen dem Kunden und dem Unternehmen geschlossenen Vertrag nicht nachkommt, behält sich CLICKWERK GmbH das Recht vor, den Vertrag auszusetzen oder aufzulösen, ohne dem Kunden eine Rückerstattung anzubieten.

11.2 Ansprüche und Rückerstattungen bei Vertragsverletzung durch CLICKWERK GmbH:

a. Sollte der Kunde nachweisen können, dass CLICKWERK GmbH die Vertragsbedingungen verletzt hat, seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt hat oder mangelhafte oder defekte Produkte bereitgestellt hat, hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz und Rückerstattungen in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den im Vertrag festgelegten Bedingungen.


Teil 12. Retoure und Rückgaberecht

12.1 Rückgaberecht für originalverpackte und unbenutzte Ware:

a. Der Kunde kann originalverpackte und unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückgeben.

12.2 Nicht stornierbare Produkte:

a. Produkte, die gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen nicht storniert werden können, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

12.3 Wiedereinlagerungsgebühr und Versandkosten:

a. Im Falle einer Rückgabe originalverpackter und unbenutzter Ware wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10 % des Warenwerts zuzüglich der anfallenden Versandkosten erhoben.


Teil 13. Transportschäden und Prüfungspflicht

13.1 Pflicht zur sofortigen Prüfung durch fachkundiges Personal:

a. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar bei Zustellung von fachkundigem Personal zu prüfen.

13.2 Dokumentation von Transportschäden:

a. Im Falle der Feststellung von Transportschäden hat der Kunde unverzüglich folgende Schritte zu unternehmen:

1. Vermerk des Schadens mit Angabe von Datum und Uhrzeit auf dem Speditionsschein (nicht dem Lieferschein) sowie im Scanner der Spedition.

2. Bestätigung des Schadens auf dem Speditionsschein durch die Unterschrift des jeweiligen Fahrers/Fahrerin.

3. Anfertigung einer Kopie oder eines Fotos des Speditionsscheins als Nachweis.

13.3 Notwendigkeit eines Belegs der Spedition:

a. Ohne einen Beleg der Spedition, der die festgestellten Transportschäden bestätigt, ist eine Reklamation der Ware nicht möglich.

13.4 Meldung von Transportschäden:

a. Bei der Entdeckung von Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, sich umgehend an unsere Serviceabteilung unter [email protected] zu wenden.


Teil 14: Rechtliche Rahmenbedingungen und Konfliktlösung

14.1 Einhaltung der Gesetzgebung und Legalität:

a. Clickwerk GmbH verpflichtet sich, sämtliche Geschäftstätigkeiten in Übereinstimmung mit der geltenden EU-Gesetzgebung ordnungsgemäß durchzuführen. Das Unternehmen betont seine volle Legalität und Einhaltung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union.

14.2 Beilegung von Streitigkeiten:

a. Die Vertragsparteien sind bestrebt, auftretende Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im direkten persönlichen Kontakt zu lösen, bevor sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

b. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten und Klagen wird festgelegt, dass die Klage vor einem deutschen Gericht eingereicht werden soll.


Teil 15: Allgemeine Bestimmungen

15.1 Inkrafttreten der Geschäftsbedingungen:

a. Diese Geschäftsbedingungen treten in Kraft und sind für den Kunden bindend, sobald der Kunde sie zur Kenntnis genommen hat.

15.2 Aufhebung früherer Vereinbarungen:

a. Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Dokumente, die die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geregelt haben.

15.3 Änderungen der Geschäftsbedingungen:

a. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern dies aus geschäftlichen Gründen erforderlich ist. Solche Änderungen werden ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam.

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